Das grosse Einmaleins – Teil 2

David Dürr - Basler Zeitung 16.08.2013


Wir wollten ja noch nachrechnen, ob man tatsächlich sagen kann, wir seien der Staat. Oder genauer: wir seien es letztlich selbst, die uns all diese vielen staatlichen Vorschriften machen. Ich hatte da so meine Zweifel, doch reichte in der letzten Kolumne der Platz nicht mehr dazu. Das holen wir nun nach, am Beispiel der Bundesvorschriften:

Erster Schritt: Direkte Demokratie

Wir zählen nach und berechnen, wie hoch bei den Abstimmungen die Zustimmungsquote in Prozenten der Landesbevölkerung ist. Weil Ausländer und Minderjährige nicht stimmen dürfen, sind nur ca. 65% zugelassen. Davon nehmen durchschnittlich 43% teil, wobei durchschnittlich 55% zustimmen, macht von der Gesamtbevölkerung ca. 15%. Ein Abstrich von rund 25% ist noch für einen Halbwerteffekt zu machen, da einmal angenommene Gesetze kontinuierlich an Zustimmungslegitimation verlieren, indem die ursprünglich Zustimmenden aussterben und die Nachfolgenden nicht selbst zugestimmt haben. So landen wir bei ca. 11,5%.

Nun kommen aber so gut wie keine Gesetze überhaupt vors Volk. Von den in Kraft stehenden Bundesvorschriften einschliesslich Bundesratsverordnungen etc. ist nur ein Viertel überhaupt referendumsfähig. Effektiv vors Volk kommen gerade mal 0,8%. Und nachdem wir nun wissen, dass diesen 0,8% aller Bundessvorschriften 11,5% der Bevölkerung zugestimmt haben, ergibt dies eine Direktdemokratie-Quote von 0,09%.

Zweiter Schritt: Indirekte Demokratie

Hier geht es um jene Gesetze, die nicht durch das Volk direkt, sondern indirekt durch das Parlament erlassen werden. Wie hoch also ist die Zustimmung des Volkes zur Wahl der Parlamentarier? Diese Berechnung funktioniert analog zur vorgenannten über die Sachabstimmungen: Wahlrecht 65%, Wahlbeteiligung 48%, Zustimmung zu den gewählten Listen 66%, davon tatsächlich gewählte Kandidaten 40%. So kommen wir auf 8%. Den Halbwerteffekt vernachlässigen wir, da alle vier Jahre aufgefrischt wird.

Dies heisst nun aber nicht, dass das Parlament 8% des Volkes vertritt. Denn von Vertretung kann nicht gesprochen werden. Einen Vertreter haben, heisst, ihn mit Vollmacht und Instruktionen ausstatten, was genau er für mich stimmen soll. Heisst aber auch, dass ich die Vollmacht widerrufen und selbst zur Abstimmung gehen kann. All dies verbietet die Verfassung ausdrücklich. Und zudem muss ich einen solchen „Vertreter“ mit 30‘000 anderen „Vertretenen“ teilen. Also müssen die vorhin berechneten 8% durch 30‘000 dividiert werden, wenn man überhaupt noch so etwas wie Vertretung wahrhaben will. Das macht dann 0,00025%.

Nehmen wir nun noch wohlwollend an, an den Gesetzesabstimmungen im Parlament nehmen durchschnittlich 75% der Parlamentarier teil, und die Zustimmungsmehrheit liege bei durchschnittlich 66%, so ergibt dies eine Nettozustimmung des Parlaments zu den Bundesgesetzen von 50%. Bezogen auf die Volksvertretungsquote des Parlaments von 0,00025% ergibt dies eine Quote der indirekten Volkszustimmung von 0,000125%.

Dritter Schritt: Total

Nun können wir zum Schluss noch die Quote der direkten Demokratie von 0,09% und jene der indirekten Demokratie von 0,000125% zusammenzählen und kommen so zu einer aggregierten Demokratiequote von 0,090125%. Wie hiess das doch eben – der Staat, das sind wir? 

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